Testament
Allgemein wird der Verbleib des Vermögens des Verstorbenen durch die gesetzliche Erbfolge geregelt. Nach dieser wird das Erbe zu gleichen Teilen auf die direkten Nachkommen verteilt – sollten Ehepartner vorhanden sein, gelten für diese gesonderte Regelungen.
Die gesetzliche Erbfolge tritt jedoch nur in Kraft, falls kein rechtsgültiges Testament vorliegen sollte. Um Streit unter den Hinterbliebenen zu vermeiden, sollten die eigenen Wünsche daher frühzeitig und eindeutig festgelegt werden. Ein Testament kann von jedem verfasst werden, der volljährig und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist. Damit das Dokument rechtsgültig ist, muss eine Reihe von juristischen und formellen Kriterien erfüllt sein, die im Erbrecht festgelegt sind – so muss dieses etwa handschriftlich verfasst sein und mit Unterschrift, sowie einer Orts- und Zeitangabe versehen sein.
Alle wichtigen Informationen zum Erbrecht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.