Bestattungen

Feuerbestattung

Auch bei der Feuerbestattung ist die Beisetzung der Urne in allen beschriebenen Grabarten möglich. Grundsätzlich besteht in Deutschland sowohl für Erd- als auch Feuerbestattungen Bestattungspflicht, die Urne darf also nicht  zu Hause aufbewahrt, oder die Asche über Land verstreut werden. Die Feuerbestattung ermöglicht jedoch weitere Formen der Beisetzung – so etwa in einem sogenannten Kolumbarium, in dem die Urne in einer Wandnische bestattet wird.

Bei der Seebestattung wird die Urne nach der Einäscherung auf hoher See bestattet. Die Urne ist dabei aus einem wasserlöslichen Material, sodass sich die Asche mit den Meeresströmungen verteilt. Auf der Überfahrt wird oft eine Trauerfeier abgehalten, die letzten Worte spricht der Kapitän. In Deutschland sind Seebestattungen sowohl in Ost- als auch Nordsee möglich.

Immer größerer Beliebtheit erfreuen sich die Naturbestattungen. Im Rahmen einer Baumbestattung wird die Asche in der Regel zwischen den Wurzeln eines Baumes beigesetzt, der teilweise eigens zu diesem Anlass gepflanzt wird.  Inzwischen findet sich eine ganze Reihe sogenannter Friedwälder, in denen dies möglich ist.  In anderen europäischen Ländern ist es auch möglich, die Asche über einer Wiese zu verstreuen, oder an einem Felsen bestatten zu lassen. Um Ihnen diese Varianten zu ermöglichen, arbeiten wir mit der „Oase der Ewigkeit“ in der Schweiz zusammen, die in der Abgeschiedenheit der Walliser Alpen liegt.