Patientenverfügung
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt (nicht zu verwechseln mit dem Testament im ursprünglichen Sinne, das Bestimmungen für die Zeit nach dem Tod trifft), kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich der medizinischen Behandlung und deren Begrenzung angesichts einer aussichtslosen Erkrankung äußern. Die behandelnden Ärzte sind verpflichtet, diese Verfügung zu beachten.
Aufbewahrt werden kann die Patientenverfügung bei den persönlichen Unterlagen, bei Angehörigen oder Freunden, oder auch beim Hausarzt. Es empfiehlt sich, immer einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort bei sich zu führen, z.B. beim Personalausweis.
Die Patientenverfügung lässt sich sinnvoll mit der Vorsorgevollmacht oder mit der Betreuungsverfügung kombinieren.
Weitere Informationen zu juristischen und formellen Einzelheiten finden sie auf den Seiten des Bundesjustizministeriums.