Wenn Sie schwer krank werden sollten, können Sie sich womöglich nicht mehr um Ihre Angelegenheiten kümmern. Damit dennoch alles nach Ihren Wünschen geregelt wird, ist es sinnvoll, diverse Verfügungen aufzusetzen. Wir geben Ihnen einen ersten Überblick.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie im Fall einer aussichtslosen Krankheit verfahren werden soll. So müssen dies nicht Ihre Angehörigen entscheiden, sollten Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sein. Was bei der Erstellung zu beachten ist, können Sie beim Bundesgesundheitsministerium nachlesen. Sinnvoll ist eine Kombination mit der Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung.
Sollten Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein, sich eigenständig um Ihre Belange zu kümmern, kann das Gericht eine fremde Betreuungsperson bestellen. Um das zu umgehen, können Sie eine Betreuungsverfügung oder eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Damit befähigen Sie etwa Ihren Ehepartner oder Ihr Kind, wichtige Entscheidung für Sie zu treffen, was ansonsten nicht zulässig ist. Die notwendigen Formulare dafür finden Sie auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.