Bestattungen

Betreuungsverfügung

Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll. Auch zusätzliche Wünsche für den Fall einer Betreuung sind möglich. Bei schwerwiegenden medizinischen Maßnahmen, wie etwa ein  Behandlungsabbruch, ist dann eine Genehmigung des Vormunds erforderlich.

Die Betreuungsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass gewährleistet ist, dass diese gegebenenfalls unverzüglich dem Vormundschaftsgericht zugeleitet werden kann.

Die Betreuungsverfügung lässt sich sinnvoll mit der Patientenverfügung kombinieren.

Weiter Informationen zu juristischen und formellen Einzelheiten finden sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Justiz.

PDF-Download Betreuungsverfügung